Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung von Imoctrl
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software Imoctrl, bereitgestellt von [Name/Firma des Betreibers einsetzen] (nachfolgend Anbieter).
(2) Imoctrl richtet sich an Hausverwaltungen, Eigentümer und deren Beauftragte. Die Nutzung durch Mieterinnen und Mieter erfolgt auf Einladung der jeweiligen Verwaltung. Zwischen ihnen und dem Anbieter kommt kein eigener Nutzungsvertrag zustande.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt mit dem Anlegen eines Kontos zustande. Ein Anspruch auf Abschluss besteht nicht. Der Anbieter kann die Registrierung vorübergehend schließen oder einzelne Anmeldungen ablehnen.
(2) Die angegebene E-Mail-Adresse ist innerhalb von 14 Tagen zu bestätigen. Bis dahin ist die Nutzung uneingeschränkt möglich. Nach Ablauf ohne Bestätigung ruht der Zugang, bis die Bestätigung nachgeholt wird. Die gespeicherten Daten bleiben davon unberührt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt Imoctrl als über das Internet nutzbare Anwendung bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Fassung der Anwendung.
(2) Imoctrl befindet sich in einer frühen Phase. Der Anbieter entwickelt die Anwendung fortlaufend weiter und kann einzelne Funktionen ändern, ergänzen oder entfernen, soweit das unter Berücksichtigung seiner Interessen für die Nutzenden zumutbar ist und der Kern der Leistung erhalten bleibt. Der Wegfall einer Funktion, auf die Nutzende erkennbar angewiesen sind, wird mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt; bis dahin kann gekündigt und der Datenbestand exportiert werden.
(3) Kostenlose Nutzung mit Mengenbegrenzung. Die Nutzung ist derzeit unentgeltlich. Je Konto ist ein Verwaltungsprojekt vorgesehen, je Projekt ein Objekt, eine Einheit, fünf Zähler, fünf Verträge und zwanzig Kontakte. Höhere Grenzen kann der Anbieter im Einzelfall einräumen.
(4) Die Einführung eines Entgelts bleibt vorbehalten. Sie wird mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Bis zum Wirksamwerden kann jederzeit gekündigt und der Datenbestand exportiert werden. Eine rückwirkende Entgeltpflicht ist ausgeschlossen.
§ 3a Keine Rechtsberatung
(1) Der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine Steuerberatung. Imoctrl prüft keinen Einzelfall.
(2) Vorlagen, Textbausteine, Fristenhinweise und Berechnungen sind Arbeitshilfen. Ob sie im konkreten Fall passen, entscheidet die nutzende Verwaltung. Auswahl, Anpassung und Verwendung liegen bei ihr.
(3) Mitgelieferte Muster werden nicht anwaltlich geprüft. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
§ 4 Verfügbarkeit
(1) Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert. Der Anbieter bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb, kann ihn bei einer unentgeltlichen Leistung aber nicht garantieren.
(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt.
§ 5 Pflichten der Nutzenden
(1) Zugangsdaten sind geheim zu halten und nicht weiterzugeben. Jede Person erhält einen eigenen Zugang.
(2) Es dürfen nur Daten eingestellt werden, zu deren Verarbeitung die nutzende Verwaltung berechtigt ist. Das gilt besonders für Daten von Mieterinnen und Mietern.
(3) Untersagt sind insbesondere automatisierte Massenabfragen, Versuche, Zugriffsbeschränkungen zu umgehen, sowie das Einstellen rechtswidriger Inhalte.
(4) Bei einem Verstoß fordert der Anbieter zunächst zur Abhilfe auf und setzt dafür eine angemessene Frist. Hilft die andere Seite nicht ab, kann der Anbieter den Zugang sperren. Ohne vorherige Aufforderung darf er sperren, wenn ein Zuwarten nicht zumutbar ist, insbesondere bei Gefahr für die Daten anderer Nutzender oder bei erkennbar rechtswidrigen Inhalten. Die Sperrung wird begründet. Bei schwerwiegenden Verstößen ist die fristlose Kündigung möglich.
§ 6 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Für personenbezogene Daten, die die nutzende Verwaltung in Imoctrl verarbeitet, ist sie die Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Der Anbieter handelt insoweit als Auftragsverarbeiter.
(2) Grundlage ist der Auftragsverarbeitungsvertrag, dem in der Anwendung zugestimmt wird. Ohne diese Zustimmung darf Imoctrl nicht zur Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter genutzt werden. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist ein eigener Vertrag. Diese Bedingungen verweisen darauf und ersetzen ihn nicht.
(3) Für die Daten der Nutzenden selbst ist der Anbieter Verantwortlicher. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 7 Rechte an Inhalten
(1) Die eingestellten Daten bleiben der nutzenden Verwaltung zugeordnet. Der Anbieter erhält daran nur die Rechte, die zur Erbringung der Leistung erforderlich sind.
(2) Eine Nutzung der Inhalte zu eigenen Zwecken des Anbieters, etwa zu Auswertungen oder zum Training von Software, findet nicht statt.
§ 8 Laufzeit, Kündigung, Datenrückgabe
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist gekündigt werden. Die Kündigung durch die Nutzenden erfolgt durch Löschen des Projekts oder des Kontos in der Anwendung.
(2) Vor der Löschung können die Daten exportiert werden: Finanzdaten als Tabellendatei, die eigenen personenbezogenen Daten als Auskunftsdatei.
(3) Löschung ungenutzter Projekte. Ein selbst angelegtes Projekt, in dem nach der Erstellung nichts erfasst wurde, also weder Objekte noch Einheiten, Verträge, Zähler, Vorgänge, Zahlungen, Dokumente noch weitere Personen, wird nach 90 Tagen als ungenutzt gemeldet und frühestens 30 Tage danach entfernt. Enthält das Projekt auch nur einen einzigen Datensatz, greift diese Regel nicht.
(4) Nach Vertragsende werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Seite regelmäßig vertrauen darf, und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch die Nutzenden entstanden wäre. Die dafür nötige Ausfuhr steht nach § 8 Absatz 2 bereit.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.
§ 9a Erzeugte Dokumente und Berechnungen
(1) Imoctrl erzeugt Dokumente und Berechnungen aus den Daten, die die nutzende Verwaltung eingibt. Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten kann der Anbieter nicht prüfen.
(2) Eine rechtliche Wirksamkeit der erzeugten Dokumente wird nicht zugesichert. Vor Verwendung gegenüber Dritten sind sie zu prüfen. Für Inhalt, Fristen und Versand ist die nutzende Verwaltung verantwortlich.
(3) Gesetzliche Formerfordernisse sind selbst einzuhalten. Das gilt besonders für die Schriftform nach § 550 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bei Wohnraummietverträgen mit fester Laufzeit über einem Jahr: Eine auf dem Bildschirm geleistete Unterschrift genügt ihr nicht.
(4) In der Anwendung weist Imoctrl an den betroffenen Stellen auf diese Punkte hin. Der Hinweis ist Teil der Leistung, nicht ihr Ersatz.
§ 10 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Änderungen dieser Bedingungen werden mindestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Wirksamwerden in Textform angekündigt. Die Ankündigung stellt die alte und die neue Fassung gegenüber und weist auf das Recht hin, zu widersprechen und zu kündigen.
(2) Widerspricht die andere Seite nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen. Diese Wirkung gilt jedoch nur für Änderungen, die
- durch eine Änderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder einer behördlichen Vorgabe veranlasst sind, oder
- redaktioneller Art sind oder die andere Seite ausschließlich begünstigen, oder
- eine im Vertrag entstandene Lücke schließen, ohne das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung zu berühren.
(3) Für alle übrigen Änderungen, insbesondere für Änderungen des Leistungsumfangs, der Hauptleistungspflichten oder die Einführung eines Entgelts, ist die ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Wird sie nicht erteilt, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Beide Seiten können in diesem Fall nach § 8 kündigen.
(4) Widerspricht die andere Seite einer Änderung nach Absatz 2, gilt der Vertrag ebenfalls zu den bisherigen Bedingungen fort. Das Kündigungsrecht bleibt in allen Fällen unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Ist die nutzende Seite Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters: [Sitz des Betreibers einsetzen].
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand dieser Fassung: 29.08.2026. Siehe auch Impressum, Datenschutzerklärung und Auftragsverarbeitungsvertrag.